Wir halten ein reichhaltiges Sortiment für Sie bereit:

täglich frisches Brot und Gebäck

Feinkostabteilung

Milchprodukte

Getränke

Süßwaren

reichhaltiges Sonnentor-Sortiment

Weleda-Produkte

Wasch- und Reinigungsmittel

Erfahren Sie hier Wissenwertes über den Vergleich von konventionellen, Bio- und Demeter-Waren:

Konventionelle Waren

(haben wir nicht im Programm)

Intensive Bodennutzung,  Monokulturen

Intensiver Einsatz landwirtschaftlicher Technik

Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel

Massentierhaltung

Einsatz von Wachstumsförderer sowie vorbeugender Einsatz von Medikamenten ist erlaubt

Einsatz von genetisch verändertem Saatgut und Futtermittel ist erlaubt

Hoher Energie- und Ressourcenverbrauch

Zugelassen ist der Einsatz von
316 Stoffen als Lebensmittelzusätze

Bio-Waren

(gemäß den EU-Vorschriften für Bio-Waren)

Nachhaltige Bodenbewirtschaftung: Schonende Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Förderung von Nützlingen

Einsatz von vorzugsweise lebenden Organismen und mechanischen Produktionsverfahren

Wahrung des ökologischen Kreislaufs

Gentechnikfreie Produktion

Zugelassen ist auch eine Teilbetriebsumstellung

Tiere werden in biologischen Betrieben geboren und aufgezogen

Artgerechte Tierhaltung mit Auslauf und Weidegang

Biologische Fütterung (konventionelle Futtermittel bis max. 10 % zulässig, aber kein GVO-Futter)

Verlängerte Wartezeit bei Medikamenteneinsatz

Zugelassen ist der Einsatz von 47 Stoffen als Lebensmittelzusätze

Demeter-Waren

(zusätzlich zu den EU-Vorschriften für Bio-Waren gelten weitere strengere Vorgaben)

Biologisch-dynamische Bewirtschaftung: Berücksichtigung der irdischen und kosmischen Lebenszusammenhänge und Rhythmen

Humusaufbau erfolgt im Zusammenhang mit den biologisch–dynamischen Präparaten, die aus Heilpflanzen, Kuhmist, Bergkristall und Tierhüllen gewonnen werden

Zugelassen ist nur eine Gesamtbetriebsumstellung

Obligatorische Tierhaltung

100 % Bio-Futter

Verzicht auf das schmerzhafte Enthornen der Kühe

Bio-dynamische Saatgutzüchtung – nur samenfeste Sorten sind zugelassen, keine Hybriden

Zugelassen ist der Einsatz von 13 Stoffen als Lebensmittelzusätze

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